Auftraege und Antragsmuster
Das Erzdiöezesearchiv
stellt die Kirchenbücher nicht zur unmittelbaren Verfügung,
für die Suchenden zwecks Erforschung ihres Stammbaumes
werden die Unterlagen nicht kopiert, nicht fotokopiert und nicht digitalisiert.
Bevor Sie in unserem Archiv mit der Suche nach Ihren Vorfahren anfangen, sollten Sie zuerst überprüfen, was für Bücher der einzelnen Serien in unserem Archiv vorhanden sind. Diese Information finden Sie in der Abteilung „REGISTERRECHERCHEN“. Nach der Wahl des entsprechenden Dekanats wählen Sie den Ort sowie die entsprechende Pfarrei, falls mehrere vorhanden sind (wie z.B. in Katowice oder in Chorzów)
Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass die Kirchenbücher/Registerbücher sich in unserem Archiv befinden, wenden Sie sich an uns mit der Bitte um entsprechende Recherchen anzustellen. Das können Sie wie folgt tun:
1/ PERSÖNLICH – Sie können das Erzbistumsarchiv persönlich besuchen Hier werden Ihr Personalausweis und Nachweise über die Verwandtschaft mit den gesuchten Personen benötigt. (In der geraden Linie: Großvater, Urgroßvater, etc.)
2/ SCHRIFTLICH – Ihr Antrag auf die Recherche können Sie selbstverständlich auch schriftlich per Post stellen. Erfahrungsmäßig sollten Sie hier auf keine Schwierigkeiten stoßen. So wurde problemlos eine Recherche für eine in Australien wohnende Person durchgeführt.
Für den Fall der schriftlichen Berichterstattung, sollte die sich an das Archiv wendende Person obligatorisch die Fotokopie ihres Identitätsnachweises (des Personalausweises oder des Passes) beizufügen. Die Fotokopie muss entsprechend amtlich oder notariell beglaubigt werden.
3/ durch den BEVOLLMÄCHTIGTEN – im Fall, dass die im Ausland oder im Inland lebende Person jemanden bevollmächtigt die Recherche anzustellen. Der Bevollmächtigte kann ein Verwandter, Bekannter oder ein Anwalt sein. In solchem Fall werden der Personalausweis der bevollmächtigten Person und die entsprechende notarielle Vollmacht im Orginal benöigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen Daten den mit den gesuchten Personen Verschwägerten (z.B. wenn der Ehemann nach Daten dierFamilie seiner Ehefrau sucht) und nicht Verwandten nicht zur Verfügung gestellt werden können. (Das ist eine übliche Verfahrensprozedur, die auch das Standesamt anwendet).
Die Petenten, die mit den gesuchten Personen nicht verwandt sind, (z.B. im Erbfall oder wenn die rechtsmäßigen Eigentümer des angekauften Grundstücks erst festgestellt werden müssen) müssen das Rechtsinteresse nachweisen und mit dem Gerichtsbeschluss dokumentieren.
DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE EINZAHLUNG AUF DAS KURIEKONTO
treffen immer
DIE DEN ANTRAGAUFREHMENDEN ARCHIVMITARBEITER.
WIR BITTEN, DIE VORKASSE ODER VON DEM DEN AUSGERECHTNETEN BETRAG
nicht ohne unsere
KENNTNIS EINZUZAHLEN.
Die Überweisungen, die ohne frühere Abstimmung mit dem Archiv eigezahlt wurden, WERDEN NICHT ERSTATTET
- Z. B. Die Suche der Vorfahren aus Zabrze (Hindenburg), für die 50 PLN eingezahlt wurde, ist von uns nicht durchführbar, weil wir über die entsprechenden Pfarrmatrikeln der Gliwice-Diözese nicht verfügen.
E-Mails und Telefongespräche sind nicht ausreichend um die Recherchen anzustellen.
In dieser Weise könne lediglich Informationen zu den gesuchten Personen ergänzt werden.
Weitere Unterlagen, die beim Besuch im Archiv nützlich werden können:
1/ die eigenen Stammbäume
2/ die beglaubigten Unterlagen des Standesamtes oder aus der Pfarrkanzlei die die Informationen über die Ehegatten, oder den Geburtsort oftmals ergänzen können. Die können auch sehr hilfreich bei der Auswahl der richtigen Pfarrei sein und dadurch die Zeit bei der Suche ersparen.
Die Recherchen der Informationen in den Kirchenbücher werden ausschließlich
von den Mitarbeitern des Archivs vorgenommen.
Unsere Kunden Die Informationssuchenden werden gebeten im Archiv einen Antrag auf die entsprechende Recherche zu stellen. Hier werden Angaben zu den gesuchten Personen (auch zu den gesuchten Grundstücks- oder Hauseigentümern) und Angaben des Antragsstellers (Nachname, Vorname, Adresse, Nr PESEL und Serie Nr. des Identitätsnachweises sowie Telefon-Nummer und/oder E-Mail Adresse für die Korrespondenz.)
Ihre Personendaten dienen nur der Personenidentifikation
und der Bestimmung des Verwandtschaftsgrades und sind unentberlich für den Kontakt mit dem Auftraggeber,
z. B. wenn wir zusäzliche Informationen über die gesuchten Personen bekommen.
Die Übergabe Ihrer Telefonnummer und Ihrer Anschrift der dritten Person erfolgt
NUR NACH IHRER EINWILLIGUNG,
z. B. wenn wir Ihre Verwandten entdecken.
Siehe MUSTER EINES ANTRAGS AUF
genealogische, Erbschafts- und Eigentumsrecherche
Die abgestempelten und unterzeichneten Stammbäume sowie die beglaubigten Abschriften garantieren, dass die hier enthaltenen Daten der Wahrheit entsprechen (mit dem Original übereinstimmen). Es wird darauf hingewiesen, dass die beglaubigten Abschriften in derselben Sprache erfasst werden, in der die Originalscheine geschrieben wurden. So gibt es z.B. Rubriken die seit dem Jahr 1913 und innerhalb der weiteren 20 Jahre in deutscher Sprache efasst wurden und z.B. Dokument, das in der polnischen Sprache geschrieben wurde. Die Unterlagen werden dann (auch nicht für die aulsändischen Kunden) weder aus dem Deutschen ins Polnische noch aus dem Polnischen ins Deutsche übersetzt, sondern in der Originalsprache abgeschrieben.
Die in den Unterlagen enthaltenen Informationen werden mit den Originalfehlern sowie mit den Abkürzungen,
laut der originalen Rechtschreibung, abgetippt. Zum Beispiel:
Przyczyna zgonu: uwiad starcy [!] obwohl verständlich ist, dass es sich bei der
Todesursache um „uwiad starczy” handelt.
Stand: Jgf [Jungfern] Jgf – Abkürzung die junge Dame, Fräulein
bedeutet
Stand: Einl.[ieger] Einlieger – Vertreter der armsten
Gesellschaftsklasse eines Dorfers
Name des Täuflings: Neszka Neszka – Agnieszka-Name im Dialekt
CC. LL. - [Conjugum legitimorum] CC. LL. – bedeutet wörtlich- aus der legalen
Beziehung
Der Archivmitarbeiter bestätigen in den eckigen Klammern die Rechtsschreibung der Abschriften [!] und erklären außerdem die in den Registerbüchern enthaltenen Abkürzungen.